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Hitzige Diskussion zum Folterverbot
ELSA-Passau veranstaltete Podiumsdiskussion zum Fall Daschner und dem Folterverbot
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| Titel | Der Fall Daschner und das Folterverbot |
| Typ | Podiumsdiskussion |
| Datum | Do., 2. Juni 2005, 20.00 Uhr s.t. |
| Ort | HS 10 AM, Uni Passau |
| Kontakt | E-Mail |
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Fünf Akademiker lieferten den Studierenden im Audimax ein hochkarätiges Wortgefecht zum Thema "Der Fall Daschner und die Folter".
Die drei Vertreter der juristischen Fraktion arrangierten einen Meinungsstreit, ein Journalist und Philosoph ergänzten die Debatte mit brisantem
Diskussionsstoff.
Spannung lag in der Luft, nachdem die beiden ersten Referenten, Strafrechtsprofessor Volker Erb aus Mainz und Völkerrechtler Markus Wagner vom
Max-Planck-Institut in Heidelberg, ihre kontroversen Ansichten vorgestellt hatten. Erb rechtfertigte in seinem Anfangsplädoyer das Verhalten Daschners
überzeugend durch Nothilfe. Provoziert durch diese These Folter legitimieren zu wollen, machte sich Wagner für die gegenteilige Meinung stark, hielt
am absoluten Folterverbot gestützt auf die EMRK und die UN-Konvention fest.
Erste Sympathisanten für seine "Mindermeinung" im Publikum hatte Wagner dadurch bereits gewonnen. Selbst Dr. Hans Holzhaider, Gerichtsreporter der
Süddeutschen Zeitung, wich von seinem gefestigten Standpunkt ab: "Mir läuft es kalt über den Rücken, wenn ich daran denke, dass
Folter in solchen Fällen grundsätzlich erlaubt werden muss."
Nicht nur das Symbol der Gerechtigkeitswaage auf dem Plakat und die Expertenmischung auf dem Podium passten zur fernsehreifen Diskussion. Das Organisatorenteam der
juristischen Studentenvereinigung ELSA-Passau (European Law Students’ Association) unter Initiator Michael Riegner hatte auch die Reihenfolge der Diskutanten so
festgelegt, dass sich Pro - und Contra die Waage hielten.
Die entscheidende Abgrenzung zur Relativierung der Kontroversen traf der praxiserfahrene Günter Bertram, langjähriger Vorsitzender Strafrichter und heute
Chefredakteur des Hamburger Richtervereins. Zwischen dem Fall Daschner und der Streiterei über die Zulässigkeit von Folter dürften keine falschen Verbindungen
hergestellt werden. Schließlich habe Daschner die Folter angedroht, aber nicht ausgeführt. Dem stimmten Erb und Wagner gleichermaßen zu.
Eine befriedigende naturrechtliche Lösung zur Auflösung des Konflikts Schutz der Menschenwürde und absolutes Folterverbot konnte auch der Philosophielehrstuhlinhaber
Thomas Mohrs nicht finden. Auf die Frage einer Studentin, wie er die Problematik aus moralischer Sicht lösen würde, stellte er die Kosten-Nutzen-Abwägung der Theorie
des kategorischen Folterverbots gegenüber. Bei letzterer müsste der Staat allerdings den Preis eines Menschenlebens in Kauf nehmen.
Weitere Themen wie Abtreibung, Gewaltmonopol des Staates, Luftsicherheitsgesetz, Folter oder Mord als die schlimmere Straftat, Verhältnis der ERMK zum deutschen Strafgesetzbuch
kamen in der anschließenden Fragerunde zur Sprache. Kurz und knapp zog Moderator, der Passauer Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht Dr. Dr. h.c. Martin Fincke,
das Resümee: "Eine lebhafte Diskussion mit nachvollziehbaren und ehrenwerten Standpunkten." Michael Riegner stellte dem Publikum noch eine Aufgabe für den Nachhauseweg:
Passt das "und" zwischen "Daschner und Folter" überhaupt in die Überschrift?
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