Folter-Diskussion sorgt an der Uni für brisante Wortgefechte
Am Fall des Polizisten Daschner debattierten fünf namhafte Akademiker über die Legitimation von Gewalt als Nothilfe
Fünf Akademiker lieferten den Studierenden im Audimax ein hochkarätiges Wortgefecht zum Thema „ Der Fall Daschner und die Folter“.
Die drei Vertreter der juristischen Fraktion arrangierten einen Meinungsstreit, ein Journalist und Philosoph ergänzten die Debatte mit
brisantem Diskussionsstoff.
Spannend wurde es, nachdem die beiden ersten Referenten, Strafrechtsprofessor Volker Erb aus Mainz und Völkerrechtler Markus Wagner
vom Max-Planck-Institut in Heidelberg, ihre kontroversen Ansichten vorgestellt hatten. Erb verteidigte das Verhalten Wolfgang Daschners – der
Frankfurter Polizei – Vizechef hatte einem Kindesentführer mit Folter gedroht, um das Versteck des Opfers zu erfahren - überzeugend als Nothilfe.
Provoziert durch den Versuch Erbs Folter legitimieren zu wollen, machte sich Wagner für die gegenteilige Meinung stark, rechtfertigte das absolute
Folterverbot.
Erste Sympathisanten für seine „Mindermeinung“ im Publikum hatte Wagner dadurch bereits gewonnen. Selbst Dr. Hans Holzhaider, Gerichtsreporter
der Süddeutschen Zeitung, wich von seinem gefestigten Standpunkt ab: „Mir läuft es kalt über den Rücken, wenn ich daran denke, dass Folter in
solchen Fällen grundsätzlich erlaubt werden muss.“
Die entscheidende Abgrenzung zur Relativierung der Kontroversen traf der praxiserfahrene Günter Bertram, langjähriger Vorsitzender Strafrichter
in Hamburg. Zwischen dem Fall Daschner und der Streiterei über die Zulässigkeit von Folter dürften keine falschen Verbindungen hergestellt werden.
Schließlich habe Daschner die Folter angedroht, aber nicht ausgeführt. Dem stimmten Erb und Wagner gleichermaßen zu.
Eine befriedigende naturrechtliche Lösung zur Auflösung des Konflikts Schutz der Menschenwürde und absolutes Folterverbot konnte auch der
Dr. Thomas Mohrs nicht finden. Auf die Frage einer Studentin, wie er die Problematik aus moralischer Sicht lösen würde, stellte der
Philosophie - Lernstuhlinhaber die Kosten-Nutzen-Abwägung der Theorie des kategorischen Folterverbots gegenüber. Bei letzterer müsste der
Staat allerdings den Preis eines Menschenlebens in Kauf nehmen.
Weitere Themen wie Abtreibung, Gewaltmonopol des Staates, Luftsicherheitsgesetz sowie Folter oder Mord als die schlimmere Straftat kamen in
der anschließenden Fragerunde zur Sprache. Kurz und knapp zog Moderator, Dr. Dr. h.c. Martin Fincke, Professor für Strafrecht und
Strafprozessrecht, das Resümee: „Eine lebhafte Diskussion mit nachvollziehbaren und ehrenwerten Standpunkten.“
|