ELSA - The European Law Students' Association
Passau
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Bye Bye BGB?

Internationales Seminar zur Harmonisierung des europäischen Vertragsrechts vom 28. - 30. Oktober 2005

Mit der Erweiterung der EU im Mai 2004 auf nunmehr 25 Mitgliedsstaaten sieht sich die Gemeinschaft mit neuen Herausforderungen bedingt durch rechtliche Diversität konfrontiert. Der Erfolg des Binnenmarktes und des elektronischen Geschäftsverkehrs hat dazu geführt, dass sich die Menschen in einer immer größer werdenden Zahl von Fällen mit dem internationalen Privatrecht und damit gegebenenfalls auch mit dem ausländischen Zivilrecht befassen müssen. Ist die Harmonisierung des europäischen Privatrechts die beste Lösung, um die aus dieser Entwicklung resultierenden Herausforderungen zu meistern? In Anbetracht von Passaus Lage im Herzen der neuen EU wollen Studenten der örtlichen ELSA-Fakultätsgruppe ("The European Law Students’ Association") dieser Frage in einem internationalen, dreitägigen Seminar, vom 28. bis zum 30. Oktober, nachgehen. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft der bayerischen Justizministerin, Dr. Beate Merk.

Obwohl die Idee eines Europäischen Zivilgesetzbuches erst in neuerer Zeit aufgekommen ist, ist die Europäisierung des Privatrechts schon lange Wirklichkeit geworden. Mehr als die Hälfte aller das Privatrecht betreffenden Gesetze werden heutzutage in Brüssel gefertigt. Allerdings wird der Großteil dieser Gesetze in der Form von inhaltlich dehnbaren Richtlinien erlassen, die zunächst in nationales Recht umgesetzt werden müssen – ein Verfahren, das die Verschiedenheit der Rechtsordnungen eher noch verstärkt hat. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission im Februar 2003 den "Aktionsplan für ein kohärentes europäisches Vertragsrecht" ins Leben gerufen, der auf die Ausarbeitung eines Gemeinsamen Referenzrahmens gerichtet ist. Dieser soll nicht nur einheitliche Regeln, sondern vor allem auch eine gemeinsame Terminologie enthalten. In erster Linie soll der Referenzrahmen den Europäischen Institutionen als Leitfaden bei der Gesetzgebung gelten. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Gemeinsame Referenzrahmen eines Tages als Grundlage für das zurzeit in der Diskussion stehende "optional instrument" dient. Hierbei handelt es sich um ein Regelwerk, dass fakultativ von den Vertragsparteien als anwendbares Recht bestimmt werden kann. Aber wird eine solche Maßnahme genügen? Oder brauchen wir tatsächlich ein Europäisches Zivilgesetzbuch?

Es ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass die Idee eines Europäischen Privatrechts weiter zurückreicht als die Initiativen von Seiten der Europäischen Institutionen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten untersuchen Gelehrte auf rechtsvergleichender Basis die verschiedenen Privatrechtssysteme in Europa. Ein Meilenstein in dieser Entwicklung war  Ole Landos Kommentar "Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts", der 1990 (Teil I und II) und 2003 (Teil III) erschienen ist. Das heißt aber nicht, dass sich die rechtsvergleichende Forschung auf das Vertragsrecht beschränkt. Heutzutage untersuchen Gruppen von Wissenschaftlern in ganz Europa so unterschiedliche Gebiete wie das europäische Delikts- und das europäische Familienrecht. Und die Ziele dieser Gruppierungen sind so verschieden wie ihre Forschungsgebiete. Während einige von ihnen lediglich Zusammenstellungen der gemeinsamen Prinzipien der verschiedenen Privatrechtsordnungen erstellen, die einem zukünftigen Gesetzgeber als Leitfaden dienen können, haben andere wie die Academy of European Private Lawyers (Pavia) bereits ein vollständiges Vertragsgesetzbuch geschaffen, welches ein in sich abgeschlossenes System darstellt.

Die Konferenz Bye Bye BGB? Auf dem Weg zu einem Europäischen Zivilgesetzbuch wird sich auf das Gebiet des Vertragsrechts beschränken, wenngleich verschiedene Referenten bereits angekündigt haben, auch einen Ausblick auf andere Rechtsgebiete zu geben. Die Veranstaltung setzt sich aus einer öffentlichen Eröffnungsrede und zwei Hauptteilen zusammen. In der Eröffnungsrede wird  Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Reinhard Zimmermann (Max Planck Institut für ausländisches und internationales Privatrecht) die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Europäisierung des Privatrechts herausstellen. In diesem Zusammenhang wird er den Zuhörern auch eine Einführung in die verschiedenen Privatrechtssysteme geben, die derzeit in Europa bestehen. Die angesprochene Europäisierung des Privatrechts soll dann in den beiden Hauptteilen näher erörtert werden. Der erste Teil beschäftigt sich hierbei mit dem bestehenden Status Quo – wie funktioniert der internationale Geschäftsverkehr heute? Der erste Sprecher für diesen Teil ist  Dr. Werner Wellhöfer (CMS Hasche Sigle), der Partner in einer international tätigen Großkanzlei ist. Er wird darstellen, inwiefern die rechtliche Verschiedenheit in Europa tatsächlich ein Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel darstellt. Anschließend wird  PD Dr. Christoph U. Schmid (European University Institute, Florenz) die Ebenen, Instrumente und Akteure des derzeitigen Vereinheitlichungsprozesses beschreiben, wobei besonderes Gewicht auf die Rolle der Rechtssprechung gelegt werden soll. Die folgenden zwei Vorträge werden dann untersuchen, inwieweit die nationalen Vorschriften bereits harmonisiert worden sind. Was das Gebiet des internationalen Privatrechts und des internationalen Zivilverfahrensrechts angeht, wird  Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger (Universität Würzburg) die Darstellung übernehmen. Sie wird insbesondere auf die Brüssel I-Verordnung von 2001 und das Römische Schuldvertragsabkommen von 1980 eingehen. Im Anschluss wird  PD Dr. Bettina Heiderhoff (Universität Leipzig) über die Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Sachrechts sprechen und hierbei ein besonderes Augenmerk auf die verbraucherschützenden Richtlinien legen.

Der zweite Hauptteil der Konferenz möchte einen Ausblick in die Zukunft wagen. Bewegen wir uns tatsächlich auf ein europäisches Zivilgesetzbuch zu?  Dr. Susanne Knöfel (Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz) wird den Zuhörern von den Initiativen seitens der Politik berichten, beginnend mit dem Kommuniqué der Kommission von 2001, das zu dem Aktionsplan von 2003 geführt hat. Die Initiativen auf Seiten der Wissenschaft werden von  Prof. Dr. Christina Ramberg (Universität Göteborg) zusammengefasst und verglichen werden. Anschließend wird  Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Giuseppe Gandolfi (Academy of European Private Lawyers, Pavia) den Teilnehmern einen tieferen Einblick in die konkrete Arbeit und die Arbeitsweise der von ihm gegründeten wissenschaftlichen Gruppierung geben. Krönender Abschluss der Konferenz wird eine öffentliche Podiumsdiskussion mit dem Titel "Ein europäisches Zivilgesetzbuch – Utopie oder Möglichkeit?" sein.  Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ole Lando (Koppenhagen Business School), der “Vater des europäischen Vertragsrechts” und  Prof. Dr. Dr. Pierre Legrand (Universität Paris I, Panthéon-Sorbonne), ein erbitterter Gegner der Vergemeinschaftung des Privatrechts, werden zunächst ihre Standpunkte in zwei kurzen Eingangsstatements erläutern. Anschließend ist die gesamte Zuhörerschaft zum Mitdiskutieren aufgerufen.

Die Vorträge werden durch Workshops für die Teilnehmer und ein breites Rahmenprogramm, welches eine Stadtführung und eine "Europäische Nacht" beinhaltet, ergänzt. An der Konferenz teilnehmen können Jurastudenten sowie junge Praktiker aus dem In- und Ausland; die Arbeitssprache auf der Veranstaltung wird ausschließlich Englisch sein.

 Bye Bye BGB? - Towards a European Civil Code (Powerpoint Präsentation, 6,13 MB)
Informationsflyer (PDF)
 Die Referenten (nur auf Englisch)
 Das Programm
 Anmeldung
 Fotos
 E-Mail an european-contract-law@elsa-passau.de


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