Mit der Erweiterung der EU im Mai 2004 auf nunmehr 25 Mitgliedsstaaten sieht sich die
Gemeinschaft mit neuen Herausforderungen bedingt durch rechtliche Diversität konfrontiert.
Der Erfolg des Binnenmarktes und des elektronischen
Geschäftsverkehrs hat dazu geführt, dass sich die Menschen in einer immer größer
werdenden Zahl von Fällen mit dem internationalen Privatrecht und damit gegebenenfalls
auch mit dem ausländischen Zivilrecht befassen müssen. Ist die Harmonisierung des
europäischen Privatrechts die beste Lösung, um die aus dieser Entwicklung resultierenden
Herausforderungen zu meistern? In Anbetracht von Passaus Lage im Herzen der neuen EU
wollen Studenten der örtlichen ELSA-Fakultätsgruppe ("The European Law Students’
Association") dieser Frage in einem internationalen, dreitägigen Seminar, vom 28.
bis zum 30. Oktober, nachgehen. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft der
bayerischen Justizministerin, Dr. Beate Merk.
Obwohl die Idee eines Europäischen Zivilgesetzbuches erst in neuerer Zeit aufgekommen
ist, ist die Europäisierung des Privatrechts schon lange Wirklichkeit geworden. Mehr
als die Hälfte aller das Privatrecht betreffenden Gesetze werden heutzutage in Brüssel
gefertigt. Allerdings wird der Großteil dieser Gesetze in der Form von inhaltlich
dehnbaren Richtlinien erlassen, die zunächst in nationales Recht umgesetzt werden
müssen – ein Verfahren, das die Verschiedenheit der Rechtsordnungen eher noch verstärkt
hat. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission im Februar 2003 den
"Aktionsplan für ein kohärentes europäisches Vertragsrecht" ins Leben gerufen,
der auf die Ausarbeitung eines Gemeinsamen Referenzrahmens gerichtet ist. Dieser soll
nicht nur einheitliche Regeln, sondern vor allem auch eine gemeinsame Terminologie
enthalten. In erster Linie soll der Referenzrahmen den Europäischen Institutionen als
Leitfaden bei der Gesetzgebung gelten. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass dieser
Gemeinsame Referenzrahmen eines Tages als Grundlage für das zurzeit in der Diskussion
stehende "optional instrument" dient. Hierbei handelt es sich um ein
Regelwerk, dass fakultativ von den Vertragsparteien als anwendbares Recht bestimmt
werden kann. Aber wird eine solche Maßnahme genügen? Oder brauchen wir tatsächlich ein
Europäisches Zivilgesetzbuch?
Es ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass die Idee eines Europäischen Privatrechts
weiter zurückreicht als die Initiativen von Seiten der Europäischen Institutionen. Seit
mehr als zwei Jahrzehnten untersuchen Gelehrte auf rechtsvergleichender Basis die
verschiedenen Privatrechtssysteme in Europa. Ein Meilenstein in dieser Entwicklung war
Ole Landos Kommentar "Grundregeln des Europäischen
Vertragsrechts", der 1990 (Teil I und II) und 2003 (Teil III) erschienen ist.
Das heißt aber nicht, dass sich die rechtsvergleichende Forschung auf das Vertragsrecht
beschränkt. Heutzutage untersuchen Gruppen von Wissenschaftlern in ganz Europa so
unterschiedliche Gebiete wie das europäische Delikts- und das europäische Familienrecht.
Und die Ziele dieser Gruppierungen sind so verschieden wie ihre Forschungsgebiete.
Während einige von ihnen lediglich Zusammenstellungen der gemeinsamen Prinzipien der
verschiedenen Privatrechtsordnungen erstellen, die einem zukünftigen Gesetzgeber als
Leitfaden dienen können, haben andere wie die Academy of European Private Lawyers (Pavia)
bereits ein vollständiges Vertragsgesetzbuch geschaffen, welches ein in sich
abgeschlossenes System darstellt.
Die Konferenz
Bye Bye BGB? Auf dem Weg zu einem Europäischen Zivilgesetzbuch wird
sich auf das Gebiet des Vertragsrechts beschränken, wenngleich verschiedene Referenten
bereits angekündigt haben, auch einen Ausblick auf andere Rechtsgebiete zu geben. Die
Veranstaltung setzt sich aus einer öffentlichen Eröffnungsrede und zwei Hauptteilen
zusammen. In der Eröffnungsrede wird
Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Reinhard Zimmermann
(Max Planck Institut für ausländisches und internationales Privatrecht) die Bedeutung
der Rechtsvergleichung für die Europäisierung des Privatrechts herausstellen. In diesem
Zusammenhang wird er den Zuhörern auch eine Einführung in die verschiedenen
Privatrechtssysteme geben, die derzeit in Europa bestehen. Die angesprochene
Europäisierung des Privatrechts soll dann in den beiden Hauptteilen näher erörtert
werden. Der erste Teil beschäftigt sich hierbei mit dem bestehenden Status Quo – wie
funktioniert der internationale Geschäftsverkehr heute? Der erste Sprecher für diesen
Teil ist
Dr. Werner Wellhöfer (CMS Hasche Sigle),
der Partner in einer international tätigen Großkanzlei ist. Er wird darstellen,
inwiefern die rechtliche Verschiedenheit in Europa tatsächlich ein Hindernis für den
grenzüberschreitenden Handel darstellt. Anschließend wird
PD Dr. Christoph U. Schmid (European University
Institute, Florenz) die Ebenen, Instrumente und Akteure des derzeitigen
Vereinheitlichungsprozesses beschreiben, wobei besonderes Gewicht auf die Rolle der
Rechtssprechung gelegt werden soll. Die folgenden zwei Vorträge werden dann
untersuchen, inwieweit die nationalen Vorschriften bereits harmonisiert worden sind.
Was das Gebiet des internationalen Privatrechts und des internationalen
Zivilverfahrensrechts angeht, wird
Prof. Dr. Eva-Maria
Kieninger (Universität Würzburg) die Darstellung übernehmen. Sie wird insbesondere
auf die Brüssel I-Verordnung von 2001 und das Römische Schuldvertragsabkommen von 1980
eingehen. Im Anschluss wird
PD Dr. Bettina
Heiderhoff (Universität Leipzig) über die Vereinheitlichung auf dem Gebiet des
Sachrechts sprechen und hierbei ein besonderes Augenmerk auf die verbraucherschützenden
Richtlinien legen.
Der zweite Hauptteil der Konferenz möchte einen Ausblick in die Zukunft wagen. Bewegen
wir uns tatsächlich auf ein europäisches Zivilgesetzbuch zu?
Dr. Susanne Knöfel (Europäische Kommission,
Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz) wird den Zuhörern von den
Initiativen seitens der Politik berichten, beginnend mit dem Kommuniqué der Kommission
von 2001, das zu dem Aktionsplan von 2003 geführt hat. Die Initiativen auf Seiten der
Wissenschaft werden von
Prof. Dr. Christina Ramberg
(Universität Göteborg) zusammengefasst und verglichen werden. Anschließend wird
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Giuseppe Gandolfi (Academy
of European Private Lawyers, Pavia) den Teilnehmern einen tieferen Einblick in die
konkrete Arbeit und die Arbeitsweise der von ihm gegründeten wissenschaftlichen
Gruppierung geben. Krönender Abschluss der Konferenz wird eine öffentliche
Podiumsdiskussion mit dem Titel "Ein europäisches Zivilgesetzbuch – Utopie oder
Möglichkeit?" sein.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ole Lando
(Koppenhagen Business School), der “Vater des europäischen Vertragsrechts” und
Prof. Dr. Dr. Pierre Legrand (Universität Paris I,
Panthéon-Sorbonne), ein erbitterter Gegner der Vergemeinschaftung des Privatrechts,
werden zunächst ihre Standpunkte in zwei kurzen Eingangsstatements erläutern.
Anschließend ist die gesamte Zuhörerschaft zum Mitdiskutieren aufgerufen.
Die Vorträge werden durch Workshops für die Teilnehmer und ein breites Rahmenprogramm,
welches eine Stadtführung und eine "Europäische Nacht" beinhaltet, ergänzt.
An der Konferenz teilnehmen können Jurastudenten sowie junge Praktiker aus dem In- und
Ausland; die Arbeitssprache auf der Veranstaltung wird ausschließlich Englisch sein.
Bye Bye BGB? - Towards a European Civil Code (Powerpoint
Präsentation, 6,13 MB)
Informationsflyer (PDF)
Die Referenten (nur auf Englisch)
Das Programm
Anmeldung
Fotos
E-Mail an european-contract-law@elsa-passau.de